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Die Unterschrift, auch Signatur (von lateinisch signatum „er hat es gezeichnet“ zu signum „Zeichen“), ist die Namensunterzeichnung in Form eines handschriftlichen Namenszuges oder als Namenskürzel als Ersatz dafür. Ein solcher Namenszug gilt gemäß der westlichen Rechtsprechung als einmalig und Bekundung des Willens, in der Rechtspraxis vor allem bei Willenserklärungen, Beglaubigungen sowie als Identitätsnachweis.