Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der POS-Cardsysteme
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der POS-Cardsysteme und ihren Kunden schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der POS-Cardsysteme nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der POS-Cardsysteme anzuzeigen.

2. Angebote und Bestellungen
2.1. Alle Angebote sind frei bleibend. An abgegebene Angebote ist die POS-Cardsysteme vierzehn Tage gebunden.
2.2. Angaben zu Preisen, technischen Daten usw., die sich aus Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben usw. ergeben, sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil von Verträgen werden.
2.3. Bestellungen sind für die POS-Cardsysteme nur dann verbindlich, wenn sie bestätigt werden oder aber durch Übersendung der bestellten Waren nachgekommen wird.
2.4. Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie von der POS-Cardsysteme schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung
3.1. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der POS-Cardsysteme ausreicht.
3.2. Alle von der POS-Cardsysteme genannten Liefertermine sind solange unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der POS-Cardsysteme eine Einhaltung des ursprünglich zugesagten Liefertermines unmöglich machen, obwohl die POS-Cardsysteme diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird die POS-Cardsysteme an der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes Verschulden gehindert, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei einem Zulieferer, so gelten die allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren Monat setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich zugesagten Liefertermines nachweislich auf Krieg, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige höhere Gewalt, die nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der POS-Cardsysteme nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der POS-Cardsysteme nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die POS-Cardsysteme nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Wird der POS-Cardsysteme aufgrund der vorgenannten Gründe die Vertragserfüllung innerhalb der genannten Zeiträume ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
3.3. Solange der Kunde gegenüber der POS-Cardsysteme mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass die im vorhergehenden Absatz genannten Termine oder Fristen zu laufen beginnen.

4. Versand
4.1. Kosten für den Versand einschließlich der Transportversicherung  sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der Preisliste der POS-Cardsysteme. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen der POS-Cardsysteme.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den Abholer auf den Besteller über. Dies gilt ebenso, wenn die Versendung nicht ab dem Lager der POS-Cardsysteme, sondern von einem anderen Ort aus erfolgt.
4.3. Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste der POS-Cardsysteme und bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung basieren die Kalkulationen der Frachtkosten und Nebengebühren auf den zur Zeit des Angebots gültigen Beförderungskosten und Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben sollten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten nicht zu.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der POS-Cardsysteme zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Gehen der POS-Cardsysteme aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen Lieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die hierauf beruhen.
4.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der POS-Cardsysteme verlässt.

5. Gewährleistung
5.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung, Anwendungsmöglichkeiten etc. der verkauften Produkte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die POS-Cardsysteme erklärt, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem in dem abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich aufgenommenen anderweitigen Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2. Es wird ausdrücklich klar gestellt, dass die in Verkaufsunterlagen, dem Handbuch oder in sonstigen Schriftstücken enthaltenen Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellt.
5.3. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel unverzüglich zu untersuchen und eventuell festgestellte Mängel umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Rücksendung der Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der POS-Cardsysteme erfolgen. Soweit es bei einer Rücksendung durch unsachgemäße Verpackung zu Schäden an der gelieferten Ware kommt, hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Folgen zu tragen.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Jegliches Verbrauchsmaterial ist nicht Gegenstand einer längeren Garantie.
5.5. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.6. Die Gewährleistungspflicht umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, sobald der Kunde Eingriffe in technische Geräte vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgetragenen Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Eingriffe entstanden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Eingriffe nicht ausgeschlossen oder erschwert wird.
5.7. Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde der POS-Cardsysteme schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat der POS-Cardsysteme eindeutig schriftlich mitzuteilen, welche Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung an der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) er verlangt. Die POS-Cardsysteme ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden könnte und wenn die jeweils andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die POS-Cardsysteme kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten für sie durchführbar wäre.
5.8. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen der POS-Cardsysteme zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb der von dem Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Nacherfüllungsversuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Wenn die Nacherfüllung von der POS-Cardsysteme aufgrund der im vorhergehenden Absatz genannten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht sofort zu.
5.9. Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
5.10. Die POS-Cardsysteme haftet nicht dafür, dass die gelieferten Waren mit anderen Hardware- oder Software-Komponenten des Kunden kompatibel sind bzw. mit diesen zusammen arbeiten oder sonst wie zusammen eingesetzt werden können, es sei denn, die POS-Cardsysteme hat eine solche Eigenschaft schriftlich zugesichert.
5.11. Stellt sich heraus, daß der Kunde der POS-Cardsysteme gegenüber einen Gewährleistungsanspruch geltend gemacht hat und dass entweder kein Mangel vorhanden war oder der geltend gemachte Mangel gegenüber der POS-Cardsysteme keinen Gewährleistungsanspruch auslöst, so hat der Kunde den durch die Inanspruchnahme der POS-Cardsysteme entstandenen Aufwand zu ersetzen, falls er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
5.12. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz der POS-Cardsysteme, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, wenn aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine unbeschränkte Haftung gegeben ist.
5.13. Für die Lieferung von Software gelten die Ausführungen des gesamten Abschnittes 5. "Gewährleistung" entsprechend.

6. Rückgaben und Widerrufsrecht
6.1 Private Käufer (Verbraucher):
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns POS-Cardsysteme, Werderstraße 65, 20149 Hamburg, Tel: 040 / 300 310 0, Fax: 040 / 300 310 50, E-Mail: shop@pos-cardsysteme.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Wir können die Rückzahlung verweigern,
bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten,
an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
6.2 Gewerbliche Käufer: Gem. § 312 d BGB i. V.m. §§ 355, 356 BGB, hat der Käufer kein Widerrufs- und Rückgaberecht, da er als Unternehmer handelt (§ 14 BGB).
6.3 Software als Download oder auf Datenträgern: Eine Rückgabe von Software wird auf Grund der Lizenzen explizit ausgeschlossen.

7. Serviceleistungen
7.1. Für zu erbringende Serviceleistungen wie Reparaturen, Umbauten, Anpassungen, technische Beratung usw. berechnet die POS-Cardsysteme den anfallenden Zeitaufwand nach den jeweils aktuellen Stundensätzen. Diese Stundensätze sind abhängig von der anfallenden Tätigkeit und der Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Eine Auflistung der jeweils aktuellen Stundensätze liegt im Büro der POS-Cardsysteme aus und wird auf Anforderung dem Kunden ausgehändigt. Die Mindestkosten für eine Serviceleistung betragen pauschal € 25,--. Dieser Betrag wird auch für die Untersuchung eines Gerätes oder die Erstellung eines Kostenvoranschlages erhoben, wenn es nicht zu einem Serviceauftrag kommen sollte.
7.2. Der in Zusammenhang mit Serviceleistungen anfallende Sachaufwand für Ersatzteile, Verbrauchsmaterial usw. wird nach der jeweils aktuellen Preisliste der POS-Cardsysteme berechnet. Dies gilt ebenso für eventuell notwendig werdende Frachtkosten.
7.3. Anfallende Fahrtkosten in Zusammenhang mit Serviceleistungen werden nach der Preisliste der POS-Cardsysteme berechnet.
7.4. Die POS-Cardsysteme ist berechtigt, vor der Durchführung von Serviceleistungen einen Kostenvorschuss in Höhe von 75  % der erwarteten Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für Serviceleistungen Ersatz- oder Austauschteile benötigt werden, die die POS-Cardsysteme bestellen oder sonst erst erwerben muss, ist sie berechtigt, für diese Teile vom Kunden vorab die vollständige Bezahlung zu verlangen.
7.5. Werden reparierte Geräte versandt, geschieht dies per Nachnahme, sofern nicht im voraus eine andere Zahlungsform schriftlich vereinbart wurde. Selbstabholer haben die reparierten Geräte bei Abholung zu bezahlen.

8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die POS-Cardsysteme haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die POS-Cardsysteme nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
8.2. Im Falle einer Inanspruchnahme der POS-Cardsysteme aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder einer sonstigen Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Beachtung von Fehlermeldungen, nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln oder unzureichender Datensicherung. Eine unzureichende Datensicherung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde es versäumt hat, Vorkehrungen zu treffen, um sich durch zumutbare und  dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren zu schützen.

9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die POS-Cardsysteme behält sich vor, für Lieferungen je nach ihrer Wahl Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme, Lastschrift oder Kredit-Karte zu verlangen. Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der POS-Cardsysteme.
9.2. Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferungen entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
9.3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, soweit er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt.
9.4. Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist die POS-Cardsysteme, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen, berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die POS-Cardsysteme ist weiter berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
9.5. Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist werden von der POS-Cardsysteme  Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
9.6.  Alle Händlerpreise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren im Eigentum der POS-Cardsysteme.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung die Ware auf seine Kosten ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie die sonstige Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Bei elektronischen Teilen ist darüber hinaus eine ausreichende Elektronikversicherung abzuschließen. Einen Nachweis über das  Bestehen einer ausreichenden Versicherung kann die POS-Cardsysteme jederzeit verlangen, soweit die Lieferung noch nicht vollständig bezahlt ist. Für den Schadensfall ist der Versicherungsanspruch des Kunden unverzüglich an die POS-Cardsysteme abzutreten.
10.3.. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an Dritte weiter verkaufen, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
10.4. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen oder solchen Versuchen hat der Kunde Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der POS-Cardsysteme unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen und die POS-Cardsysteme unverzüglich  schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle Ansprüche, die der Kunde in Zusammenhang mit der Pfändung oder Beschlagnahme erlangen sollte, tritt er schon jetzt an die POS-Cardsysteme ab. Der Kunde ist verpflichtet, der POS-Cardsysteme alle zur Verfolgung dieser Rechte notwendigen Informationen zu erteilen.
10.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

11. Datenschutz
Die POS-Cardsysteme arbeitet mit EDV und speichert die Namen, die Anschrift sowie die sonst benötigten Daten ihrer Kunden.
Über das zur Durchführung des Dienstes und der Abwicklung der Bestellung erforderliche Maß hinaus verwendet POS-Cardsysteme die überlassenen Daten nur mit Einwilligung des Kunden. Alle bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erhaltenen Daten werden gemäß den  gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
Eine der POS-Cardsysteme bei Eingabe der Kundendaten erteilte Einwilligung Daten zu speichern, um per E-Mail oder per Post Informationen über die Produkte und Dienstleistungen der POS-Cardsysteme zu erhalten, kann jederzeit per E-Mail an info@POS-Cardsysteme.de widerrufen werden.

12. Sonstiges
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
12.2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
12.3. Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der POS-Cardsysteme abtreten.
12.4. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist 20149 Hamburg. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, so ist der Gerichtsstand ebenfalls 20149  Hamburg.
12.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.